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Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Symbolfoto: Christopher Schulz. Er wollte Sex, sie wollte Kuscheln. Er setzte sich durch, jetzt landete er wegen Vergewaltigung vor Gericht. Deshalb wurde der jährige Bewohner einer Einrichtung im Landkreis Kulmbach auch verurteilt. Grund dafür ist, die beiden hatten vorher eine Beziehung, sie hatten nachher eine Beziehung und sie sind immer noch zusammen.
Doch dem Gericht waren die Hände gebunden. Unter sechs Monaten auf Bewährung ist ein Urteil nicht möglich. Auch die von Verteidiger Gert Lowack angeregt Einstellung des Verfahrens ging nicht, denn objektiv war der Sachverhalt der Vergewaltigung ja erfüllt. Am Nachmittag des November waren beide von einer Wanderung zurückgekommen und hatten sich auf das Zimmer des Angeklagten zurückgezogen.
Zu sexuellen Handlungen war es wohl auch in beiderseitigem Einvernehmen gekommen, der Geschlechtsverkehr habe aber ganz klar gegen den Willen der jungen Frau stattgefunden. Das räumte der Angeklagte auch ganz offen und ohne Umschweife ein. Er stellte aber auch klar, dass er seine Freundin weder festgehalten noch geschlagen habe. Seitdem habe er bestimmt tausend Mal für sein Fehlverhalten entschuldigt.
Welche Rolle dabei ein Mitbewohner spielte, mit dem die junge Frau auch schon einmal kurzzeitig zusammen war, konnte in der Verhandlung nicht mehr geklärt werden. Auf der Hand lag aber, dass der Mitbewohner eifersüchtig wurde und das, was er gehört hatte, deshalb an die Betreuer meldete.
Auf jeden Fall wurde nach dem Geschehen der Kontakt zwischen den beiden erst einmal stark eingeschränkt. Sie durften sich einige Monate lang erst einmal nicht mehr treffen. Auch die Geschädigte selbst musste aussagen. Sie bezeichnete den Angeklagten als "meinen Freund". Natürlich sei ihr Ex-Freund eifersüchtig gewesen. Warum sie ausgerechnet an diesem Tag keinen Geschlechtsverkehr wollte, daran konnte sich die Zeugin nicht mehr erinnern.